07.01.1980
Unnachgiebig, unbelehrbar, maßlos
Die katholische Kirche in der Bundesrepublik geht auf reaktionären Kurs Was kaum für möglich galt, kam doch: Dem schier unantastbaren Theologen Küng wurde vom Vatikan die kirchliche Lehrbefugnis entzogen. Doch die Aktion ist kein Sonderfall, sondern Symptom. Die katholischen Bischöfe sind nach einer Phase scheinbar liberaler Erneuerung in eine stramm orthodoxe Richtung geschwenkt.
Die 28jährige Diplompädagogin galt in der Jugendarbeit des Bistums Limburg als erstklassige Kraft. In den Augen des Limburger Bischofs Wilhelm Kempf aber führte sie ein Lotterleben.
Die Pädagogin lebte mit einem Mann zusammen, den sie weder standesamtlich noch kirchlich geheiratet hatte. Wenn sie im Kirchendienst bleiben wolle, wurde ihr mitgeteilt, müsse schleunigst die kirchliche Heiratsurkunde her.
Seit der Kirchenmusiker Joachim Riepen, in erster Ehe verwitwet und zwei Kinder, eine geschiedene Frau geheiratet hat, ist es mit seiner katholischen Kirchenkarriere zu Ende. Die Generalvikariate des Kölner Erzbischofs Joseph Höffner und des Paderborner Erzbischofs Johannes Joachim Degenhardt untersagten Riepen, der zur Organisten-Elite in der Bundesrepublik zählt, jede kirchliche Anstellung als Kantor. Jetzt spielt Riepen die Orgel nebenamtlich an einer evangelischen Gemeindekirche in Gladbeck.
Dem Tuttlinger Studienrat und katholischen Religionslehrer Alfons Kalter entzog der Rottenburger Bischof Georg Moser die Lehrerlaubnis. Kalter hatte seinen Sohn evangelisch taufen lassen, um seiner evangelischen Frau die religiöse Kindererziehung zu erleichtern.
Gleich nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962 bis 1965) und der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971 bis 1975) hatte es den Anschein, als wollten die Bischöfe künftig kirchliche Grundsätze weniger rigoros handhaben, gesellschaftlichen Veränderungen mehr Rechnung tragen und auch kritische Katholiken dulden.
Doch solche Verheißungen erwiesen sich schnell als trügerisch. Was sich katholisch nennt, soll wieder auf den alten, orthodoxen Standpunkt gebracht werden.
Auf strikten Kirchenkurs getrimmt wird seit längerem das Ehe- und Familienleben kirchlicher Mitarbeiter. "Auch schuldlos Geschiedene", schärfte ein Hirtenbrief des Kölner Kardinals Joseph Höffner vom 30. Dezember 1979 erneut ein, "bleiben vor Gott an ihre Ehe gebunden." Jedes neben der Ehe stehende Verhältnis sei Ehebruch, sei es auch noch so kurzfristig und oberflächlich.
An den kirchlichen Mitarbeitern wird das demonstriert. Nach den "Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie", im April 1978 für alle 21 bundesdeutschen Diözesen erlassen, ist kirchlichen Angestellten bei Androhung der Kündigung untersagt:
* "ein eheähnliches Zusammenleben ... ohne kirchlich gültige Eheschließung", S.37 eine Scheidung der "kirchenrechtlich gültigen Ehe nach staatlichem Recht" und die erneute Heirat "ohne kirchlich gültige Eheschließung";
* Kleinkinder nicht katholisch taufen oder Schulkinder nicht katholisch unterweisen zu lassen.
Jeder, der in kirchlichen Dienst treten will, wird auf seine Gesinnung überprüft. Im Erzbistum Paderborn mußten Ende vergangenen Jahres sogar längst im Kirchendienst Arbeitende Fragen nach kirchlicher Heirat oder nach Mitarbeit in "kirchlichen Verbänden, Institutionen oder gesellschaftlich bedeutsamen Vereinen" schriftlich beantworten.
Viele jüngere Kirchenangestellte schritten nun schleunigst zum Traualtar. Andere, die das trotz der existenzbedrohenden Direktiven nicht über sich brachten, bekamen die Quittung: Entlassung.
Der Bundesleiter der über 150 000 Mitglieder zählenden Katholischen Jungen Gemeinde, Dieter Filsinger, wurde aus dem Amt gedrängt, weil er ohne kirchlichen Trauschein mit einer Frau zusammen lebte und ihm die Bischöfe auch noch vorwarfen, er huldige einer fatalen "Konfliktpädagogik". Prozesse durch alle Instanzen hindurch bestätigten der kirchlichen Hierarchie, daß sie die quasi geistlichen Bedingungen für eine Anstellung diktieren kann.
Fest eingeplant in das kirchliche Rollback sind auch die Kinder der Kirchenangestellten. Dem Nürnberger Studienrat Bernd Organ entzog der Bamberger Erzbischof Elmar Maria Kredel die kirchliche Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht, weil Organ seine beiden vier und sechs Jahre alten Töchter wegen mangelnder Mündigkeit noch nicht hatte taufen lassen.
Obwohl die Taufe unmündiger Kinder seit Bestehen der Kirche umstritten ist und Organ sich auf die Bibel, auf namhafte katholische Theologen wie auf sein Elternrecht berief, erhielt er vom Bamberger Domkapitular Johann Krauser schriftlich:
"Eine Berufung auf das Elternrecht und die Bibel ist für einen Religionslehrer nicht gegeben, da er sich an die Weisungen der Kirche zu halten hat. Auch die Privatmeinung einiger ''moderner'' Theologen kann in diesem Punkt nicht maßgebend sein, sondern allein die Lehre der Kirche, die durch Papst und Bischöfe verkündet wird."
Mehr als früher spielt der richtige Trau- und Taufschein für Kirchenangestellte auch eine Rolle, wenn es um die Abgrenzung gegenüber anderen Religionen und Konfessionen geht. Trotz feierlicher Beteuerungen von Bischöfen, wie sehr sie die Einheit der Kirchen herbeiwünschten, werden Mitarbeiter geschaßt, die "eine religionsverschiedene Ehe" (Katholik heiratet Ungetauften) oder "eine konfessionsverschiedene Ehe" (Katholik heiratet Protestanten) eingehen -- da hilft es auch nichts, wenn die Kirche selbst für eine solche Ehe Dispens erteilt hat.
Erst im November scheiterte ein katholisch-evangelisches Richtlinienpapier über die Seelsorge an sogenannten Mischehen, an dem Theologen beider Konfessionen jahrelang gefeilt hatten. Die katholischen Oberhirten bestanden darauf, daß die Partner in konfessionsverschiedenen Ehen getrennt in ihre eigenen Gottesdienste gehen.
Schon seit Jahren werden katholische Kindergärten von evangelischen Kindergärtnerinnen gesäubert, die in Zeiten des Personalmangels eingestellt worden waren. Es soll Vorsorge getroffen werden, daß Kleinkinder ihren Glauben rein bewahren.
Was reiner Glaube ist, steht im neugefaßten Katechismus "Botschaft des Glaubens". Es ist die althergebrachte Dogmatik, als hätte es in dem vergangenen halben Jahrhundert vehementen Theologenstreit um Auferstehung und Himmelfahrt, Teufel und Hölle nicht gegeben.
Lehrstühle an den katholisch-theologischen Fachbereichen der Universitäten werden nur noch mit Theologen besetzt, S.38 die sich der "bleibenden Lehre", der "unverkürzten und unverfälschten Weitergabe des Glaubens der Kirche" verpflichtet fühlen. Ein Exempel dafür statuierte im letzten Halbjahr der Kardinal und Erzbischof von München und Freising, Joseph Ratzinger.
Im Juli beschied der Kirchenfürst den bayrischen Katholiken und Kultusminister Hans Maier, nicht der -aufgeschlossene und bedeutende --Münsteraner Theologe Johannes Baptist Metz solle den frei gewordenen Lehrstuhl für Fundamentaltheologie an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität München erhalten. Seine Wahl fiel auf den -- kirchlich angepaßten und wissenschaftlich unbedarften -- Passauer Theologen Heinz Döring, obgleich Metz von der Mehrheit des Fakultätsrates als Nummer eins vorgeschlagen worden war.
Der bayrische Vorgang belegt gleichzeitig, wie einträchtig Staat und Kirche zusammenarbeiten können. Bayrische Bischöfe finden jedenfalls in ihrem Kultusminister oft den Vollstrecker konservativ-klerikaler Vorstellungen.
So hievte der Minister im März 1977 den Mainzer Professor Lothar Bossle, damals Soziologe und Politologe an der Pädagogischen Hochschule Lörrach, mit Amtsgewalt auf den Würzburger Lehrstuhl für allgemeine Soziologie -gegen die Voten des Senats, des Berufungsausschusses und des Fachbereichsrates der Universität, die ihn für zu rechtslastig und zu wenig qualifiziert hielten.
Der Grund für Maiers Alleingang enthüllt womöglich Bossles Biographie: Der Mainzer, einst von der SPD zur CDU übergewechselt ("Damaskusstunde"), war von 1972 bis 1976 Präsident der deutschen katholischen Akademikerschaft.
Rund zwei Jahre später besetzte der Minister gegen die Absicht der katholisch-theologischen Fakultät der Universität München den Lehrstuhl für katholisches Kirchenrecht mit dem betulich-konservativen Bonner Kirchenrechtler Winfried Aymans -- im Sinne des Münchner Kardinals.
Seit Jahren teilten Ratzinger und Maier auch die Abneigung gegen die von Metz entwickelte gesellschaftskritische "Theologie der Welt" oder "Politische Theologie". Ratzinger vermutet dahinter einen "Progressismus, der immer mehr mit neomarxistischen Ideen" verschmelze. Die deutschen Bischöfe mißtrauen der Politischen Theologie so sehr, daß mehrere Metz-Schüler bei Bewerbungen um Lehraufträge Schwierigkeiten bekamen.
Ähnlich tief sitzen die bischöflichen Aversionen gegen den Tübinger Theologen Hans Küng, der sich seit fast zwei Jahrzehnten um die Übersetzung alter Glaubensformeln in die heutige Zeit bemüht.
Das störte Ratzinger bereits, als er selber noch Theologieprofessor war. Damals monierte er Küngs "militante Sprache, die auf weite Strecken hin eher das Klima des Klassenkampfes als ... des ''Fühlens mit der Kirche'' atmet". Und als Kardinal befand Ratzinger im November vergangenen Jahres vor Jugendlichen im bayrischen Freising, Küng vertrete "ganz einfach nicht mehr den Glauben der katholischen Kirche" und dürfe "also auch nicht in deren Namen sprechen".
Ratzingers Zustimmung fand dagegen der Regensburger Bischof Rudolf Graber, der dem Tübinger Theologen kurz zuvor verboten hatte, vor der Katholischen Hochschulgemeinde der Domstadt über "Christliche Orientierung in einer orientierungslosen Zeit" zu sprechen. Graber und dessen Generalvikar Fritz Morgenschweis zwangen die beiden für die Einladung verantwortlichen Studentenpfarrer Lukas Huber und Willi Gegenfurtner, Küng wieder auszuladen -- andernfalls würden ihnen die Finanzen gekürzt und sie notfalls abgesetzt werden.
Erst sechs Wochen später wurde klar, daß Ratzinger und Graber mit ihrer Küng-Schelte das Urteil allerhöchster Instanzen vorweg publiziert hatten. Bereits damals muß ihnen bekannt gewesen sein, daß die vatikanische Kongregation für die Glaubenslehre Mitte Dezember 1979 mit ausdrücklicher Billigung des Papstes erklären würde: "Professor Hans Küng weicht in seinen Schriften von der vollständigen Wahrheit des katholischen Glaubens ab. Darum kann er weder als katholischer Theologe gelten noch als solcher lehren."
Zwar versuchte der Rottenburger Bischof Georg Moser, zu dessen Sprengel Küngs Lehrstätte in Tübingen zählt, das Verdikt aus Rom rückgängig zu machen. Noch vor Weihnachten suchte der Bischof den Theologen in dessen Tübinger Haus auf und verhandelte anschließend mit der Glaubenskongregation in Rom. Schließlich führte Moser zusammen mit den deutschen Kardinälen Höffner, Ratzinger, Volk und dem Freiburger Erzbischof Oskar Saier am 28. Dezember ein mehrstündiges Gespräch mit Papst Johannes Paul II.
Aber es blieb bei dem Bannfluch aus Rom. Die Aktion erwies sich im nachhinein als bloße Goodwill-Tour zur Beschwichtigung verärgerter Küng-Anhänger. In Wirklichkeit sahen weder die deutschen Bischöfe noch der Papst Anlaß zu einem Rückzieher.
Zu eindeutig schien den katholischen Hierarchen, daß sich der Tübinger Professor mit seiner entmythologisierten Deutung nahezu aller zentralen Dogmen von dem entfernt hatte, was Papst und Bischöfe unter katholischem Glauben verstehen. Insbesondere grämte sie Küngs vehemente Kritik an der päpstlichen Unfehlbarkeit in Glaubens- und Sittenfragen sowie an der Amtsführung des derzeitigen Papstes. Und daß sich Küng nicht zum Nachgeben herbeilassen würde, wußten sie aus jahrelanger S.40 Erfahrung. Hinhaltendes Taktieren war stets Küngs Antwort auf Pressionsversuche von oben.
Die deutschen Bischöfe hatte Küng damit überfordert. Für sie waren Küngs "beispiellose Unnachgiebigkeit" und "seltene Unbelehrbarkeit" wie auch "seine zum Teil maßlosen Angriffe gegen die Disziplin und Ordnung der Kirche" (so der Kölner Kardinal Joseph Höffner) Anlaß genug, nun endlich mit dem lästigen Theologen abzurechnen.
Mit einer anderen Theologen-Schar machen die Bischöfe weit kürzeren Prozeß. Läßt sich ein Priester laisieren, ist ihm "keine Ausübung katholischer Theologie im Hochschulbereich möglich" -- auch dann nicht, wenn der Vatikan die Laisierung genehmigt hat.
Rund zwei Dutzend ihrer promovierten Theologen entzogen die deutschen Bischöfe in den letzten fünf Jahren die Lehrerlaubnis, weil sie geheiratet haben -- anders als in einigen europäischen und außereuropäischen Ländern, wo verheiratete Priester-Theologen weiterhin Theologiestudenten unterrichten dürfen.
Die Folgen sind zum Teil grotesk. Der renommierte Dogmatiker Otto Hermann Pesch beispielsweise, früher Dominikanerpater und jetzt verheiratet, lehrt immer noch katholische Theologie -- am Fachbereich Evangelische Theologie der Universität Hamburg.
Katholisch-theologische Lehrstühle, um die sich Pesch drei Jahre lang bemüht hatte, blieben ihm wegen der kirchlichen Lehrverbote für laisierte Priester und Ordensleute versperrt, obwohl er mit kirchlichem Segen geheiratet hatte.
Ähnlich erging es an der Universität Bamberg dem Theologieprofessor Hermann Reifenberg. Der Liturgiewissenschaftler hatte im vergangenen Februar Dispens vom Zölibatsgesetz beantragt, weil er seine Haushälterin, die auch seine wissenschaftliche Mitarbeiterin ist, heiraten wollte. Prompt wurde ihm die kirchliche Lehrbefugnis entzogen.
Das bayrische Kultusministerium gliederte Reifenbergs unkündbaren Lehrstuhl aus der katholisch-theologischen Fakultät aus (und bislang noch in keine andere ein). Auf Kosten des Steuerzahlers. Denn die Kirche hat gemäß Konkordat mit Bayern (wie auch nach den Konkordaten mit Preußen, Baden und dem Deutschen Reich) Anspruch auf einen vom Staat bezahlten Ersatzmann eigener Wahl.
In der Bamberger Hochschule wurde mit Reifenbergs Umsiedlung bereits der zweite Lehrstuhl aus der theologischen Fakultät herausgenommen. 1973 war der Kirchenhistoriker Georg Denzler wegen Heirat konkordatsgemäß aus dem katholisch-theologischen Fachbereich verstoßen worden. Daß katholische Theologen, denen die Kirche die Lehrerlaubnis entzogen hat, auch die katholisch-theologische Fakultät verlassen müssen, hatte der Vatikan der Bayerischen Staatsregierung bei der Ergänzung des Bayern-Konkordates im Jahre 1974 abgehandelt.
Noch größere Zugeständnisse rangen die Bischöfe im Frühjahr 1979 der sozialliberalen Regierung Nordrhein-Westfalens ab. Nichts davon wurde bislang publiziert: Weil bei der Erfüllung des Preußen-Konkordats (zuständig für das heutige Nordrhein-Westfalen) zwischen Staat und Kirche "Zweifel über die Rechte und Pflichten der Beteiligten" aufgekommen waren, sicherte der NRW-Minister für Wissenschaft und Forschung der katholischen Kirche am 23. März beispielsweise zu:
* Ein von der Kirche beanstandeter Theologe wird vom Staat aus der katholisch-theologischen Fakultät ausgegliedert.
* Falls der von der Kirche beanstandete Theologe weiterhin Theologie lehren möchte, sorgt der Minister dafür, daß der Theologe für diese Lehrtätigkeit nicht mehr die Bezeichnung "Katholische Theologie" verwendet.
* "Für die staatliche Seite als verbindlich anzusehen" ist die kirchliche Auffassung, bereits die bloße "Beantragung der Laisierung" seitens eines katholischen Theologen sei "ein schwerer und ärgerlicher Verstoß gegen die Erfordernisse des priesterlichen Lebenswandels" und damit auch ein Grund für den Staat, diesen Theologen aus der katholisch-theologischen Fakultät zu entfernen.
Zu den ersten der zahlreichen Opfer dieses neuen Verfahrens wird der Münsteraner Kirchenrechtler Horst Herrmann zählen. Der Theologe hatte 1975 seinen kirchlichen Lehrauftrag eingebüßt, weil er "durch seine Schriften der Lehre der katholischen Kirche zu nahe getreten ist" (Konkordat). Herrmann, der noch Kirchenrecht am katholischtheologischen Fachbereich der Universität Münster lehrt, soll nun aus dem Fachbereich ausgegliedert werden.
Denselben Schnitt versucht der Rottenburger Bischof Moser nun mit Küng zu machen. Dem baden-württembergischen Wissenschaftsminister Helmut Engler teilte er nicht nur den Entzug von Küngs Missio canonica mit. Sondern er bemerkte zugleich, "daß Professor Küng konsequenterweise verpflichtet ist, sein kirchengebundenes Staatsamt innerhalb dieser Fakultät aufzugeben".
Das Stuttgarter Wissenschaftsministerium, das "intensive Verhandlungen" mit allen Beteiligten ankündigte, läßt schon die Kapitulation ahnen. Die Bestimmungen des für die Universität Tübingen zuständigen Reichskonkordates seien in dieser Hinsicht "nicht ganz eindeutig".
Doch was immer sich die deutschen Hirten weiterhin einfallen lassen, um sich den Staat gefügig zu machen und ihre Schafe in die gewünschte Richtung zu treiben -- eine innerkirchliche Opposition von Gewicht ist nirgends auszumachen. Viele von denen, die vor zehn Jahren in der Kirche rebellierten -- Hochschul-, Priester- und Solidaritätsgruppen, kritische Gemeindezirkel oder der Bensberger Kreis --, haben offenbar resigniert, bilden zuweilen eine Art Untergrundkirche in der Kirche oder sind bereits aus der Kirche ausgezogen.
Kirchen-Kritik, wie sie jetzt allenthalben zugunsten Küngs aufflammt, vom Protestbrief bis zur symbolischen S.42 "Ketzerverbrennung" vor dem Kölner Dom, wird voraussichtlich alsbald erlöschen und praktisch folgenlos bleiben -- wie Anfang der 70er Jahre die Empörung über die Schließung des linkskatholischen Wochenblattes "Publik" durch die Bischöfe. Nahezu einziges Relikt des damaligen Proteststurmes ist die seither 14tägig erscheinende kritische Katholiken-Zeitschrift "Publik-Forum", mit einer verkauften Auflage von 13 000 Exemplaren kein gerade überwältigendes Zeichen für die Stärke katholischen Oppositionsgeistes.
Wie zahm einst opponierende Katholiken geworden sind, zeigte sich Ende November in Berlin. Dort trafen sich rund zwanzig Basisgruppen, die mit ihrer Amtskirche unzufrieden sind und parallel zum 86. Deutschen Katholikentag im Juni 1980 einen "Katholikentag von unten" veranstalten wollen.
Doch die Versammelten beschlossen, Konfrontationen mit der Amtskirche zu vermeiden. Auch sonst waren die Sorgen der Basis-Christen eher von dieser Welt. Ein geplantes liturgisches Fest dürfe "nicht in eine Tanzerei" ausarten. Der Plan für ein politisches Kabarett, die "Verfilzung des bundesdeutschen Katholizismus mit den C-Parteien", wurde gestrichen. Man wolle keinen Beifall von der falschen Seite.
Und keinen Ärger. Denn noch frisch in Erinnerung sind Fälle wie der des Studenten Günter Rausch, der an der Katholischen Fachhochschule Freiburg studierte. Weil Rausch auf Fachhochschulgelände "rote blätter" vom Marxistischen Studentenbund Spartakus anbot, wurde er zwangsexmatrikuliert und mit Hausverbot belegt.
Oder der Fall des Berliner Kaplans Wolfgang Motter, dem das Berliner Ordinariat seine Tätigkeit als Religionslehrer an der Sankt-Franziskus-Schule und als Gemeindeseelsorger der Schöneberger Pfarrei Sankt Matthias wegen nicht konformer Predigt- und Lehrtätigkeit untersagte. Offenbar mißfiel der Kirchenleitung vor allem Motters Tätigkeit in der "Berliner Konferenz europäischer Katholiken", einer links orientierten internationalen Friedensbewegung.
Oder der Fall der Regensburger Sozialarbeiterin Ute Schilde, die bei ihrer Rückkehr aus dem Urlaub einen Kündigungsbrief der Katholischen Jugendfürsorge vorgefunden hatte.
Kündigungsgründe: Sie habe einen Aufruf "Schützt die bürgerlichen Rechte" mitunterzeichnet, sei auf politischen Veranstaltungen von Kommunisten gesehen worden und zeichne für ein Plakat verantwortlich, das den ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Karl Filbinger und den von Filbinger zum Tode verurteilten Matrosen Gröger zeigte: "Eine Diffamierung eines christlich-demokratischen Politikers."
S.38 Ratzinger 1977 nach der Vereidigung auf die Verfassung mit dem damaligen bayrischen Ministerpräsidenten Goppel (r.) und Kultusminister Maier. * Die Pädagogin lebte mit einem Mann zusammen, den sie weder standesamtlich noch kirchlich geheiratet hatte. Wenn sie im Kirchendienst bleiben wolle, wurde ihr mitgeteilt, müsse schleunigst die kirchliche Heiratsurkunde her.
Seit der Kirchenmusiker Joachim Riepen, in erster Ehe verwitwet und zwei Kinder, eine geschiedene Frau geheiratet hat, ist es mit seiner katholischen Kirchenkarriere zu Ende. Die Generalvikariate des Kölner Erzbischofs Joseph Höffner und des Paderborner Erzbischofs Johannes Joachim Degenhardt untersagten Riepen, der zur Organisten-Elite in der Bundesrepublik zählt, jede kirchliche Anstellung als Kantor. Jetzt spielt Riepen die Orgel nebenamtlich an einer evangelischen Gemeindekirche in Gladbeck.
Dem Tuttlinger Studienrat und katholischen Religionslehrer Alfons Kalter entzog der Rottenburger Bischof Georg Moser die Lehrerlaubnis. Kalter hatte seinen Sohn evangelisch taufen lassen, um seiner evangelischen Frau die religiöse Kindererziehung zu erleichtern.
Gleich nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962 bis 1965) und der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971 bis 1975) hatte es den Anschein, als wollten die Bischöfe künftig kirchliche Grundsätze weniger rigoros handhaben, gesellschaftlichen Veränderungen mehr Rechnung tragen und auch kritische Katholiken dulden.
Doch solche Verheißungen erwiesen sich schnell als trügerisch. Was sich katholisch nennt, soll wieder auf den alten, orthodoxen Standpunkt gebracht werden.
Auf strikten Kirchenkurs getrimmt wird seit längerem das Ehe- und Familienleben kirchlicher Mitarbeiter. "Auch schuldlos Geschiedene", schärfte ein Hirtenbrief des Kölner Kardinals Joseph Höffner vom 30. Dezember 1979 erneut ein, "bleiben vor Gott an ihre Ehe gebunden." Jedes neben der Ehe stehende Verhältnis sei Ehebruch, sei es auch noch so kurzfristig und oberflächlich.
An den kirchlichen Mitarbeitern wird das demonstriert. Nach den "Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie", im April 1978 für alle 21 bundesdeutschen Diözesen erlassen, ist kirchlichen Angestellten bei Androhung der Kündigung untersagt:
* "ein eheähnliches Zusammenleben ... ohne kirchlich gültige Eheschließung", S.37 eine Scheidung der "kirchenrechtlich gültigen Ehe nach staatlichem Recht" und die erneute Heirat "ohne kirchlich gültige Eheschließung";
* Kleinkinder nicht katholisch taufen oder Schulkinder nicht katholisch unterweisen zu lassen.
Jeder, der in kirchlichen Dienst treten will, wird auf seine Gesinnung überprüft. Im Erzbistum Paderborn mußten Ende vergangenen Jahres sogar längst im Kirchendienst Arbeitende Fragen nach kirchlicher Heirat oder nach Mitarbeit in "kirchlichen Verbänden, Institutionen oder gesellschaftlich bedeutsamen Vereinen" schriftlich beantworten.
Viele jüngere Kirchenangestellte schritten nun schleunigst zum Traualtar. Andere, die das trotz der existenzbedrohenden Direktiven nicht über sich brachten, bekamen die Quittung: Entlassung.
Der Bundesleiter der über 150 000 Mitglieder zählenden Katholischen Jungen Gemeinde, Dieter Filsinger, wurde aus dem Amt gedrängt, weil er ohne kirchlichen Trauschein mit einer Frau zusammen lebte und ihm die Bischöfe auch noch vorwarfen, er huldige einer fatalen "Konfliktpädagogik". Prozesse durch alle Instanzen hindurch bestätigten der kirchlichen Hierarchie, daß sie die quasi geistlichen Bedingungen für eine Anstellung diktieren kann.
Fest eingeplant in das kirchliche Rollback sind auch die Kinder der Kirchenangestellten. Dem Nürnberger Studienrat Bernd Organ entzog der Bamberger Erzbischof Elmar Maria Kredel die kirchliche Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht, weil Organ seine beiden vier und sechs Jahre alten Töchter wegen mangelnder Mündigkeit noch nicht hatte taufen lassen.
Obwohl die Taufe unmündiger Kinder seit Bestehen der Kirche umstritten ist und Organ sich auf die Bibel, auf namhafte katholische Theologen wie auf sein Elternrecht berief, erhielt er vom Bamberger Domkapitular Johann Krauser schriftlich:
"Eine Berufung auf das Elternrecht und die Bibel ist für einen Religionslehrer nicht gegeben, da er sich an die Weisungen der Kirche zu halten hat. Auch die Privatmeinung einiger ''moderner'' Theologen kann in diesem Punkt nicht maßgebend sein, sondern allein die Lehre der Kirche, die durch Papst und Bischöfe verkündet wird."
Mehr als früher spielt der richtige Trau- und Taufschein für Kirchenangestellte auch eine Rolle, wenn es um die Abgrenzung gegenüber anderen Religionen und Konfessionen geht. Trotz feierlicher Beteuerungen von Bischöfen, wie sehr sie die Einheit der Kirchen herbeiwünschten, werden Mitarbeiter geschaßt, die "eine religionsverschiedene Ehe" (Katholik heiratet Ungetauften) oder "eine konfessionsverschiedene Ehe" (Katholik heiratet Protestanten) eingehen -- da hilft es auch nichts, wenn die Kirche selbst für eine solche Ehe Dispens erteilt hat.
Erst im November scheiterte ein katholisch-evangelisches Richtlinienpapier über die Seelsorge an sogenannten Mischehen, an dem Theologen beider Konfessionen jahrelang gefeilt hatten. Die katholischen Oberhirten bestanden darauf, daß die Partner in konfessionsverschiedenen Ehen getrennt in ihre eigenen Gottesdienste gehen.
Schon seit Jahren werden katholische Kindergärten von evangelischen Kindergärtnerinnen gesäubert, die in Zeiten des Personalmangels eingestellt worden waren. Es soll Vorsorge getroffen werden, daß Kleinkinder ihren Glauben rein bewahren.
Was reiner Glaube ist, steht im neugefaßten Katechismus "Botschaft des Glaubens". Es ist die althergebrachte Dogmatik, als hätte es in dem vergangenen halben Jahrhundert vehementen Theologenstreit um Auferstehung und Himmelfahrt, Teufel und Hölle nicht gegeben.
Lehrstühle an den katholisch-theologischen Fachbereichen der Universitäten werden nur noch mit Theologen besetzt, S.38 die sich der "bleibenden Lehre", der "unverkürzten und unverfälschten Weitergabe des Glaubens der Kirche" verpflichtet fühlen. Ein Exempel dafür statuierte im letzten Halbjahr der Kardinal und Erzbischof von München und Freising, Joseph Ratzinger.
Im Juli beschied der Kirchenfürst den bayrischen Katholiken und Kultusminister Hans Maier, nicht der -aufgeschlossene und bedeutende --Münsteraner Theologe Johannes Baptist Metz solle den frei gewordenen Lehrstuhl für Fundamentaltheologie an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität München erhalten. Seine Wahl fiel auf den -- kirchlich angepaßten und wissenschaftlich unbedarften -- Passauer Theologen Heinz Döring, obgleich Metz von der Mehrheit des Fakultätsrates als Nummer eins vorgeschlagen worden war.
Der bayrische Vorgang belegt gleichzeitig, wie einträchtig Staat und Kirche zusammenarbeiten können. Bayrische Bischöfe finden jedenfalls in ihrem Kultusminister oft den Vollstrecker konservativ-klerikaler Vorstellungen.
So hievte der Minister im März 1977 den Mainzer Professor Lothar Bossle, damals Soziologe und Politologe an der Pädagogischen Hochschule Lörrach, mit Amtsgewalt auf den Würzburger Lehrstuhl für allgemeine Soziologie -gegen die Voten des Senats, des Berufungsausschusses und des Fachbereichsrates der Universität, die ihn für zu rechtslastig und zu wenig qualifiziert hielten.
Der Grund für Maiers Alleingang enthüllt womöglich Bossles Biographie: Der Mainzer, einst von der SPD zur CDU übergewechselt ("Damaskusstunde"), war von 1972 bis 1976 Präsident der deutschen katholischen Akademikerschaft.
Rund zwei Jahre später besetzte der Minister gegen die Absicht der katholisch-theologischen Fakultät der Universität München den Lehrstuhl für katholisches Kirchenrecht mit dem betulich-konservativen Bonner Kirchenrechtler Winfried Aymans -- im Sinne des Münchner Kardinals.
Seit Jahren teilten Ratzinger und Maier auch die Abneigung gegen die von Metz entwickelte gesellschaftskritische "Theologie der Welt" oder "Politische Theologie". Ratzinger vermutet dahinter einen "Progressismus, der immer mehr mit neomarxistischen Ideen" verschmelze. Die deutschen Bischöfe mißtrauen der Politischen Theologie so sehr, daß mehrere Metz-Schüler bei Bewerbungen um Lehraufträge Schwierigkeiten bekamen.
Ähnlich tief sitzen die bischöflichen Aversionen gegen den Tübinger Theologen Hans Küng, der sich seit fast zwei Jahrzehnten um die Übersetzung alter Glaubensformeln in die heutige Zeit bemüht.
Das störte Ratzinger bereits, als er selber noch Theologieprofessor war. Damals monierte er Küngs "militante Sprache, die auf weite Strecken hin eher das Klima des Klassenkampfes als ... des ''Fühlens mit der Kirche'' atmet". Und als Kardinal befand Ratzinger im November vergangenen Jahres vor Jugendlichen im bayrischen Freising, Küng vertrete "ganz einfach nicht mehr den Glauben der katholischen Kirche" und dürfe "also auch nicht in deren Namen sprechen".
Ratzingers Zustimmung fand dagegen der Regensburger Bischof Rudolf Graber, der dem Tübinger Theologen kurz zuvor verboten hatte, vor der Katholischen Hochschulgemeinde der Domstadt über "Christliche Orientierung in einer orientierungslosen Zeit" zu sprechen. Graber und dessen Generalvikar Fritz Morgenschweis zwangen die beiden für die Einladung verantwortlichen Studentenpfarrer Lukas Huber und Willi Gegenfurtner, Küng wieder auszuladen -- andernfalls würden ihnen die Finanzen gekürzt und sie notfalls abgesetzt werden.
Erst sechs Wochen später wurde klar, daß Ratzinger und Graber mit ihrer Küng-Schelte das Urteil allerhöchster Instanzen vorweg publiziert hatten. Bereits damals muß ihnen bekannt gewesen sein, daß die vatikanische Kongregation für die Glaubenslehre Mitte Dezember 1979 mit ausdrücklicher Billigung des Papstes erklären würde: "Professor Hans Küng weicht in seinen Schriften von der vollständigen Wahrheit des katholischen Glaubens ab. Darum kann er weder als katholischer Theologe gelten noch als solcher lehren."
Zwar versuchte der Rottenburger Bischof Georg Moser, zu dessen Sprengel Küngs Lehrstätte in Tübingen zählt, das Verdikt aus Rom rückgängig zu machen. Noch vor Weihnachten suchte der Bischof den Theologen in dessen Tübinger Haus auf und verhandelte anschließend mit der Glaubenskongregation in Rom. Schließlich führte Moser zusammen mit den deutschen Kardinälen Höffner, Ratzinger, Volk und dem Freiburger Erzbischof Oskar Saier am 28. Dezember ein mehrstündiges Gespräch mit Papst Johannes Paul II.
Aber es blieb bei dem Bannfluch aus Rom. Die Aktion erwies sich im nachhinein als bloße Goodwill-Tour zur Beschwichtigung verärgerter Küng-Anhänger. In Wirklichkeit sahen weder die deutschen Bischöfe noch der Papst Anlaß zu einem Rückzieher.
Zu eindeutig schien den katholischen Hierarchen, daß sich der Tübinger Professor mit seiner entmythologisierten Deutung nahezu aller zentralen Dogmen von dem entfernt hatte, was Papst und Bischöfe unter katholischem Glauben verstehen. Insbesondere grämte sie Küngs vehemente Kritik an der päpstlichen Unfehlbarkeit in Glaubens- und Sittenfragen sowie an der Amtsführung des derzeitigen Papstes. Und daß sich Küng nicht zum Nachgeben herbeilassen würde, wußten sie aus jahrelanger S.40 Erfahrung. Hinhaltendes Taktieren war stets Küngs Antwort auf Pressionsversuche von oben.
Die deutschen Bischöfe hatte Küng damit überfordert. Für sie waren Küngs "beispiellose Unnachgiebigkeit" und "seltene Unbelehrbarkeit" wie auch "seine zum Teil maßlosen Angriffe gegen die Disziplin und Ordnung der Kirche" (so der Kölner Kardinal Joseph Höffner) Anlaß genug, nun endlich mit dem lästigen Theologen abzurechnen.
Mit einer anderen Theologen-Schar machen die Bischöfe weit kürzeren Prozeß. Läßt sich ein Priester laisieren, ist ihm "keine Ausübung katholischer Theologie im Hochschulbereich möglich" -- auch dann nicht, wenn der Vatikan die Laisierung genehmigt hat.
Rund zwei Dutzend ihrer promovierten Theologen entzogen die deutschen Bischöfe in den letzten fünf Jahren die Lehrerlaubnis, weil sie geheiratet haben -- anders als in einigen europäischen und außereuropäischen Ländern, wo verheiratete Priester-Theologen weiterhin Theologiestudenten unterrichten dürfen.
Die Folgen sind zum Teil grotesk. Der renommierte Dogmatiker Otto Hermann Pesch beispielsweise, früher Dominikanerpater und jetzt verheiratet, lehrt immer noch katholische Theologie -- am Fachbereich Evangelische Theologie der Universität Hamburg.
Katholisch-theologische Lehrstühle, um die sich Pesch drei Jahre lang bemüht hatte, blieben ihm wegen der kirchlichen Lehrverbote für laisierte Priester und Ordensleute versperrt, obwohl er mit kirchlichem Segen geheiratet hatte.
Ähnlich erging es an der Universität Bamberg dem Theologieprofessor Hermann Reifenberg. Der Liturgiewissenschaftler hatte im vergangenen Februar Dispens vom Zölibatsgesetz beantragt, weil er seine Haushälterin, die auch seine wissenschaftliche Mitarbeiterin ist, heiraten wollte. Prompt wurde ihm die kirchliche Lehrbefugnis entzogen.
Das bayrische Kultusministerium gliederte Reifenbergs unkündbaren Lehrstuhl aus der katholisch-theologischen Fakultät aus (und bislang noch in keine andere ein). Auf Kosten des Steuerzahlers. Denn die Kirche hat gemäß Konkordat mit Bayern (wie auch nach den Konkordaten mit Preußen, Baden und dem Deutschen Reich) Anspruch auf einen vom Staat bezahlten Ersatzmann eigener Wahl.
In der Bamberger Hochschule wurde mit Reifenbergs Umsiedlung bereits der zweite Lehrstuhl aus der theologischen Fakultät herausgenommen. 1973 war der Kirchenhistoriker Georg Denzler wegen Heirat konkordatsgemäß aus dem katholisch-theologischen Fachbereich verstoßen worden. Daß katholische Theologen, denen die Kirche die Lehrerlaubnis entzogen hat, auch die katholisch-theologische Fakultät verlassen müssen, hatte der Vatikan der Bayerischen Staatsregierung bei der Ergänzung des Bayern-Konkordates im Jahre 1974 abgehandelt.
Noch größere Zugeständnisse rangen die Bischöfe im Frühjahr 1979 der sozialliberalen Regierung Nordrhein-Westfalens ab. Nichts davon wurde bislang publiziert: Weil bei der Erfüllung des Preußen-Konkordats (zuständig für das heutige Nordrhein-Westfalen) zwischen Staat und Kirche "Zweifel über die Rechte und Pflichten der Beteiligten" aufgekommen waren, sicherte der NRW-Minister für Wissenschaft und Forschung der katholischen Kirche am 23. März beispielsweise zu:
* Ein von der Kirche beanstandeter Theologe wird vom Staat aus der katholisch-theologischen Fakultät ausgegliedert.
* Falls der von der Kirche beanstandete Theologe weiterhin Theologie lehren möchte, sorgt der Minister dafür, daß der Theologe für diese Lehrtätigkeit nicht mehr die Bezeichnung "Katholische Theologie" verwendet.
* "Für die staatliche Seite als verbindlich anzusehen" ist die kirchliche Auffassung, bereits die bloße "Beantragung der Laisierung" seitens eines katholischen Theologen sei "ein schwerer und ärgerlicher Verstoß gegen die Erfordernisse des priesterlichen Lebenswandels" und damit auch ein Grund für den Staat, diesen Theologen aus der katholisch-theologischen Fakultät zu entfernen.
Zu den ersten der zahlreichen Opfer dieses neuen Verfahrens wird der Münsteraner Kirchenrechtler Horst Herrmann zählen. Der Theologe hatte 1975 seinen kirchlichen Lehrauftrag eingebüßt, weil er "durch seine Schriften der Lehre der katholischen Kirche zu nahe getreten ist" (Konkordat). Herrmann, der noch Kirchenrecht am katholischtheologischen Fachbereich der Universität Münster lehrt, soll nun aus dem Fachbereich ausgegliedert werden.
Denselben Schnitt versucht der Rottenburger Bischof Moser nun mit Küng zu machen. Dem baden-württembergischen Wissenschaftsminister Helmut Engler teilte er nicht nur den Entzug von Küngs Missio canonica mit. Sondern er bemerkte zugleich, "daß Professor Küng konsequenterweise verpflichtet ist, sein kirchengebundenes Staatsamt innerhalb dieser Fakultät aufzugeben".
Das Stuttgarter Wissenschaftsministerium, das "intensive Verhandlungen" mit allen Beteiligten ankündigte, läßt schon die Kapitulation ahnen. Die Bestimmungen des für die Universität Tübingen zuständigen Reichskonkordates seien in dieser Hinsicht "nicht ganz eindeutig".
Doch was immer sich die deutschen Hirten weiterhin einfallen lassen, um sich den Staat gefügig zu machen und ihre Schafe in die gewünschte Richtung zu treiben -- eine innerkirchliche Opposition von Gewicht ist nirgends auszumachen. Viele von denen, die vor zehn Jahren in der Kirche rebellierten -- Hochschul-, Priester- und Solidaritätsgruppen, kritische Gemeindezirkel oder der Bensberger Kreis --, haben offenbar resigniert, bilden zuweilen eine Art Untergrundkirche in der Kirche oder sind bereits aus der Kirche ausgezogen.
Kirchen-Kritik, wie sie jetzt allenthalben zugunsten Küngs aufflammt, vom Protestbrief bis zur symbolischen S.42 "Ketzerverbrennung" vor dem Kölner Dom, wird voraussichtlich alsbald erlöschen und praktisch folgenlos bleiben -- wie Anfang der 70er Jahre die Empörung über die Schließung des linkskatholischen Wochenblattes "Publik" durch die Bischöfe. Nahezu einziges Relikt des damaligen Proteststurmes ist die seither 14tägig erscheinende kritische Katholiken-Zeitschrift "Publik-Forum", mit einer verkauften Auflage von 13 000 Exemplaren kein gerade überwältigendes Zeichen für die Stärke katholischen Oppositionsgeistes.
Wie zahm einst opponierende Katholiken geworden sind, zeigte sich Ende November in Berlin. Dort trafen sich rund zwanzig Basisgruppen, die mit ihrer Amtskirche unzufrieden sind und parallel zum 86. Deutschen Katholikentag im Juni 1980 einen "Katholikentag von unten" veranstalten wollen.
Doch die Versammelten beschlossen, Konfrontationen mit der Amtskirche zu vermeiden. Auch sonst waren die Sorgen der Basis-Christen eher von dieser Welt. Ein geplantes liturgisches Fest dürfe "nicht in eine Tanzerei" ausarten. Der Plan für ein politisches Kabarett, die "Verfilzung des bundesdeutschen Katholizismus mit den C-Parteien", wurde gestrichen. Man wolle keinen Beifall von der falschen Seite.
Und keinen Ärger. Denn noch frisch in Erinnerung sind Fälle wie der des Studenten Günter Rausch, der an der Katholischen Fachhochschule Freiburg studierte. Weil Rausch auf Fachhochschulgelände "rote blätter" vom Marxistischen Studentenbund Spartakus anbot, wurde er zwangsexmatrikuliert und mit Hausverbot belegt.
Oder der Fall des Berliner Kaplans Wolfgang Motter, dem das Berliner Ordinariat seine Tätigkeit als Religionslehrer an der Sankt-Franziskus-Schule und als Gemeindeseelsorger der Schöneberger Pfarrei Sankt Matthias wegen nicht konformer Predigt- und Lehrtätigkeit untersagte. Offenbar mißfiel der Kirchenleitung vor allem Motters Tätigkeit in der "Berliner Konferenz europäischer Katholiken", einer links orientierten internationalen Friedensbewegung.
Oder der Fall der Regensburger Sozialarbeiterin Ute Schilde, die bei ihrer Rückkehr aus dem Urlaub einen Kündigungsbrief der Katholischen Jugendfürsorge vorgefunden hatte.
Kündigungsgründe: Sie habe einen Aufruf "Schützt die bürgerlichen Rechte" mitunterzeichnet, sei auf politischen Veranstaltungen von Kommunisten gesehen worden und zeichne für ein Plakat verantwortlich, das den ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Karl Filbinger und den von Filbinger zum Tode verurteilten Matrosen Gröger zeigte: "Eine Diffamierung eines christlich-demokratischen Politikers."

Mother Ziggy Agocsi
Mother Superior
Order of the Holy Rose (OHR)
A Catholic Order in the Angl.-Catholic tradition
in affiliation with Bishop Ralph Napierski
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